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Vertragsrecht mit Dr. Felske in Rottweil

Beginn:
13. Dez 2017, 08:00
Ende:
14. Dez 2017, 16:00
Kurs-Nr.:
VR-FR-17-1
Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
340,00 EUR pro Platz (+ gesetzl. MwSt.)
Ort:
Bildungsakademie Rottweil (Steinhauserstraße 18, 78628 Rottweil, Raum 404)
Freie Plätze:
10
Referent:

Beschreibung

Vertragsrecht mit Dr. Felske


Sehr geehrte Kolleginnen,

sehr geehrte Kollegen,


Durch den freien Wettbewerb gewinnt das Wissen rund um das Vertragswesen immer mehr an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen sowie große Wohnungsbaugenossenschaften schreiben Schornsteinfegerarbeiten am Markt aus. Auch im privaten Bereich kann es sich lohnen, durch langfristige Verträge Kunden an sich zu binden. Viele Fragen tun sich zwischenzeitlich auf. In diesem 2-Tages-Seminar werden Ihre Fragen von einem kompetenten Rechtsberater klar und praxisnah beantwortet.

Seminartag 1:

Vertragsrecht für freie Schornsteinfegerleistungen

Das Seminar vermittelt alle notwendigen Grundlagen für die Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung von Schornsteinfegerleistungen. Neben klassischen Problemen und sachgerechten Lösungen, z. B. zu Fragen rund um die Kündigung von bestehenden Kehr- und Überprüfungsverträgen und den langfristigen Abschluss von Neuverträgen, besteht ein weiterer Schwerpunkt in den seit dem 13. Juni 2014 geltenden neuen Informations- und Widerrufsrechten bei Schornsteinfegerverträgen mit Verbrauchern. In diesem Zusammenhang werden auch die rechtlichen Fragestellungen behandelt, die bei der Gebäudeenergieberatung und der Installation von Rauchwarnmeldern auftreten können. Neben der rechtlichen Einordnung von ohne schriftlichen Auftrag erbrachten Leistungen und der Darstellung von Mängelgewährleistungsrechten des Bestellers und deren Verjährung - beispielsweise die fehlerhaften Betätigung des Schornsteinfegerschalters oder dem Ausfall eines Rauchwarnmelders - wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zur Vergütung von Fahrzeiten, der zulässigen Preisgestaltung (Preisanpassungsklauseln) und der richtigen Geltendmachung von Nebenkosten (Mahngebühren, Zinsen) abgerundet.

Kurzinhalt Vertragsrecht:
Alles rund um den „freien“ Kehr- und Überprüfungsvertrag, Grundlagenwissen Vergütung, Gewährleistung, Verjährung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schornsteinfegerverträge und ihr Widerruf seit dem 13.06.2014

Seminartag 2:

Verträge für Schornsteinfegerleistungen; Wettbewerbsrecht für Schornsteinfeger

Durch die Einführung von umfangreichen Informationspflichten und der Gewährung eines Widerrufsrechts bei Verträgen mit Verbrauchern hat der Gesetzgeber den Schornsteinfeger weitestgehend verpflichtet, mit seinen Kunden schriftliche Verträge abzuschließen. Um die mit dieser Verpflichtung zur Schriftform einhergehenden Probleme einer praxisnahen Lösung zuzuführen, soll im Dialog mit den Kursteilnehmern am Seminartag 2 versucht werden, mit der Erarbeitung von Bausteinen für Musterverträge dieser Herausforderung entgegenzuwirken. Der Seminartag beginnt mit einer ergänzenden Darstellung der Besonderheiten, die sich bei Rechtsgeschäften des Schornsteinfegers mit Unternehmern ergeben können und baut insoweit auf den am Vortrag gewonnenen Erkenntnissen auf. Schwerpunkte dieser gemeinsamen Vertragsgestaltung sind Fragen zur Laufzeit von Verträgen, deren Kündbarkeit und die Möglichkeit, das zugunsten des Verbrauchers bestehende Widerrufsrecht durch eine Erklärung über den vorzeitigen Arbeitsbeginn erlöschen zu lassen. Neben diesen „klassischen Fragen“ soll auch den individuellen Fragestellungen, die sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Kehrbezirks ergeben, ein breiter Platz eingeräumt werden. Zum Abschluss der Schulung steht das Gebot zur Trennung von freien und hoheitlichen Tätigkeiten im Mittelpunkt. Wettbewerbsrechtliche Antworten zu Fragen rund um die Werbung von freien und hoheitlichen Tätigkeiten und den eigenen Internetauftritt runden diesen Seminartag ab.

Kurzinhalt Vertragsgestaltung:
Musterverträge, Rahmenvertrag, Preisgestaltung, Preisanpassungsklauseln, Elektronische Rechnung, Kündigungsfristen, Synchronisierung der Vertragslaufzeiten mit der Bestellung zum Bezirksbevollmächtigten

Der Referent:

Rechtsanwalt Dr. Karsten Felske, Justiziar der Handwerkskammer Münster, berät seit vielen Jahren Betriebe des Bau- und Schornsteinfegerhandwerks

 

Teilnehmer:

Mindestteilnehmerzahl: 12
Höchstteilnehmerzahl:   20

 

Bei Nichtteilnahme an einem einzelnen Tag entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung bzw. Teilnahme an einem anderen Lehrgang.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Baum

Geschäftsführer