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Bürofachkraft im Schornsteinfegerhandwerk Riedlingen

Beginn:
16. Jan 2020, 08:00
Ende:
6. Feb 2020, 16:30
Kurs-Nr.:
BFK-20-TÜ-01
Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
1095,00 EUR pro Platz (+ gesetzl. MwSt.)
Ort:
Geschäftsstelle Riedlingen, (Robert-Bosch-Straße 28, 88499 Riedlingen)
Freie Plätze:
16
Referent:

Beschreibung

Weiterbildung zur Bürofachkraft im Schornsteinfegerhandwerk


Für viele Schornsteinfegerbetriebe nimmt die Verwaltung in den Betrieben immer mehr zu. Daher wurde für unser Handwerk ein Lehrgang für Bürofachkräfte zusammengestellt. In diesem Lehrgang werden folgende Themen vermittelt:

  • Grundlagen und Begriffe im Schornsteinfegerhandwerk (1)
  • Kehrhäufigkeit von Feuerungsanlagen (KÜO) (2)
  • Tätigkeiten nach BImSchV (3)
  • Schornsteinfegerhandwerksgesetz – Erstellung Feuerstättenbescheide (4)
  • Abnahmen (Bescheinigungen); Organisatorisches QM/UM (5)

Insgesamt sind 5 Tage vorgesehen. Der Kurs ist modular aufgebaut. Ziel ist es, die Vorbereitung und Nacharbeitung der Arbeitsabläufe selbstständig zu beherrschen.

Schulungsort: Geschäftsstelle der Innung Tübingen (Robert-Bosch-Str. 28, 88499 Riedlingen)
Beginn: 8:00 Uhr – 16:30 Uhr
Mindestteilnehmer: 14 - Bitte beachten Sie, dass der Kurs nur beim Erreichen der Mindestteilnehmerzahl stattfinden kann.
Höchsteilnehmer: 20
Anmeldeschluss: 02.01.2020

 
Termine:

Tag Datum Thema Verwendete Unterlagen
Veranstaltungsort
1 16.01.2020 Grundlagen und Begriffe im Schornsteinfegerhandwerk Geschäftsstelle der Innung Tübingen
2 17.01.2020 Kehrhäufigkeit von Feuerungsanlagen (KÜO) Arbeitsblatt Nr. 605 (Kommentierung KÜO) Geschäftsstelle der Innung Tübingen
3 30.01.2020 Tätigkeiten nach BImSchV Arbeitsblatt Nr. 601 (Kommentar 1. BImSchV) Geschäftsstelle der Innung Tübingen
4 31.01.2020 Schornsteinfegerhandwerksgesetz – Erstellung Feuerstättenbescheide Geschäftsstelle der Innung Tübingen
5 06.02.2020 Abnahmen (Bescheinigungen) Geschäftsstelle der Innung Tübingen

 

Preis:

1.095,00 € +19% MwSt. für Innungsmitglieder, 2.055,00 € +19% MwSt. für Nichtinnungsmitglieder
(Stornierung bis 1 Woche vorher kostenfrei, bis 2 Tage vorher 50% Berechnung, kurzfristigere Stornierung oder Nichtteilnahme am Kurs ohne Stornierung 100% Berechnung)

   ohne Förderung Förderung unter 50 Jahre Förderung über 50 Jahre
Förderbetrag Rechnungsbetrag Förderbetrag Rechnungsbetrag
Innungsmitglied 1.095,00 € 328,50 € 766,50 € 547,50 € 547,50 €
Nichtinnungsmitglied 2.055,00 € 616,50 € 1.438,50 € 1.027,50 € 1.027,50 €


Der ESF-Fonds bezuschusst diesen Lehrgang mit 30% der Kursgebühren für Teilnehmer bis 50 Jahre und mit 50% der Kursgebühren für Teilnehmer über 50 Jahre. Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind.

Antragsunterlagen zur Förderung:

Bitte die Zielgruppenabfrage und den Fragebogen elektronisch vollständig ausfüllen, dann ausdrucken und zur Schulung mitbringen.

Bei Nichtteilnahme an einem einzelnen Tag entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung bzw. Teilnahme an einem anderen Lehrgang.

Die Angabe des Geburtsdatums des Teilnehmers ist für die Beantragung der Fördermittel erforderlich.

Logo ESF

 

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