Drucken

Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 - Innung Karlsruhe

Beginn:
24. Nov 2021, 08:00
Ende:
24. Nov 2021, 16:00
Kurs-Nr.:
TRGS-21-KA-01-A
Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
159,00 EUR pro Platz (+ gesetzl. MwSt.)
Ort:
Kühler Krug, Wilhelm-Baur-Str. 3a, 76135 Karlsruhe
Freie Plätze:
1
Referent:

Beschreibung


Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519  Anlage 5 

Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Weiterqualifizierung nach Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich, da bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten zwangsläufig Kontakt mit asbesthaltigen Stoffen besteht. In Abgasanlagen, deren Zusatzeinrichtungen, Feuerstätten und Verbindungsstücken sind immer noch Asbest oder Asbestprodukte enthalten, die aufgrund der Forderung der Kehr- und Überprüfungsordnung regelmäßig zu überprüfen sind. Daher ist es notwendig, das alle die Schornsteinfegerarbeiten ausführen eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. Alle Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren bis 30. Juni 2016 gültig. Die neue TRGS 519 vom Januar 2014 legt fest, dass zur Verlängerung der 6-jährigen Geltungsdauer, während der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht werden muss.

Kursinhalte

1. Neues aus dem Bereich Verwendung und Eigenschaften von Asbest

2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk

3. Hinweise zur Verwendungsbeschränkungen

4. Technische und Organisatorische Maßnahmen

5. Persönliche Schutzausrüstung

Umfang

  • 8 UE 

 

Bitte mitbringen

• Zeugnisskopie über den Nachweis der Sachkunde (ohne diese kann kein Zertifikat erstellt werden) sowie einen amtlichen Lichtbildausweis.

• Schreibutensilien  

 

Für den Zugang zu dieser Veranstaltung ist eines der drei G´s notwendig. 

- Gemimpft, als geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung (zweifache Impfung oder 1 fache Impfung mit Johnson und Johnson)  mittels lmpfdokumentation (Impfpass, oder digital) vorweisen können.

- Genesen, Nachweis über die Infektion mit Corona (der Nachweis muss mind. 18 Tage und darf max. 6 Monate alt sein)

- PCR-Getestet, offiziell mit Nachweis auf Papier (max. 48 Stunden alt) dieser muss vor Ort abgegeben werden.

Dateien zum herunterladen