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Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4c (2-tägig) - LIV Ulm

Beginn:
28. Feb 2023, 08:00
Ende:
1. Mär 2023, 17:00
Kurs-Nr.:
TRGS-4c-23-Ul-01
Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
520,00 EUR pro Platz (+ gesetzl. MwSt.)
Ort:
Geschäftsstelle des LIV Ulm (Königstraße 94, 89077 Ulm)
Freie Plätze:
0
Referent:

Beschreibung


Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519  Anlage 4c

Asbest ist die Gruppenbezeichnung für vorkommende, verfilzte Mineralfasern. Asbest ist chemisch sehr stabil, brennt nicht, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, weist hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.

Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest z. B. eingesetzt als Asbestzementprodukte (Platten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen), Klebstoffe, Dichtungsmassen und Kitte.

Auf Grund seiner Gesundheitlichen Auswirkung: beim Menschen eindeutig krebserzeugend: Einstufung K1; (Asbestose, Mesotheliom, Bronchialkarzinom), ist es bereits seit 1993 in Deutschland verboten Asbest zu verarbeiten.

Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Weiterqualifizierung nach Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich, da bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten zwangsläufig Kontakt mit asbesthaltigen Stoffen besteht. In Abgasanlagen, deren Zusatzeinrichtungen, Feuerstätten und Verbindungsstücken sind immer noch Asbest oder Asbestprodukte enthalten, die aufgrund der Forderung der Kehr- und Überprüfungsordnung regelmäßig zu überprüfen sind. Daher ist es notwendig, dass alle die Schornsteinfegerarbeiten ausführen eine entsprechende Sachkunde nachweisen können.

Die Lehrgangsinhalte entsprechen den Vorgaben durch die TRGS 519 Anlage 4c.

  •  Asbestzementprodukte - Eigenschaften und Gesundheitsgefahren

  • Verwendung von Asbest

  • Vorschriften zum Umgang mit Asbest bzw. Asbestzement

  • ASI-Arbeiten geringen Umfanges

  • Arbeitsgeräte

  • Personelle Anforderungen

  • Maßnahmen zur Sicherheit inklusive Abschottungen, Unterdruckhaltung und Abfallentsorgung

  • Abbruch und Sanierungsarbeiten

  • Instandhaltungsarbeiten

Dieser integrierte Lehrgang dauert 2 Tage und besteht aus insgesamt 17 Lehreinheiten.

Dieser Sachkundenachweis gilt für einen Zeitraum von 6 Jahren ab Ausstellungsdatum. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.

 

  • 17 Stunden
  • + Prüfung

 

Unsere Veranstaltungen gehören zum Bereich außerschulische Bildung. 

 

Staffelpreis      Innungsmitglied Nichtinnungsmitglied
7 bis 8 TN 540,00 € 1.080,00 €

9-10 TN

475,00 € 950,00 €
11-15 440,00 € 880,00 €


(Stornierung bis 1 Woche vorher kostenfrei, bis 2 Werktage vorher 50% Berechnung, kurzfristigere Stornierung oder Nichtteilnahme am Kurs ohne Stornierung 100% Berechnung)

 

Sofern die Kurse durch den ESF gefördert werden, können Teilnehmer unter 55 Jahren 25% Förderung erhalten ab 55 Jahre 50%.

Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind.

 

Antragsunterlagen zur Förderung:

  1. Die Zielgruppenabfrage
  2. Der Teilnehmer-Fragebogen

Diese Unterlagen sind in der Anmeldebestätigung beigefügt und können hier (direkt unterhalb vom ESF-Logo) heruntergeladen werden.

Bitte die aktuellen Formulare in der Anlage elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zum Kurstermin mitbringen.

Dateien zum herunterladen