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Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 - Innung Tübingen

Beginn:
25. Jan 2022, 08:00
Ende:
25. Jan 2022, 16:00
Kurs-Nr.:
TRGS-22-TÜ-03-B
Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
159,00 EUR pro Platz (+ gesetzl. MwSt.)
Ort:
Geschäftsstelle Riedlingen (Robert-Bosch-Str. 28, 88499 Riedlingen)
Freie Plätze:
0
Referent:

Beschreibung


Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519  Anlage 5 

Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Weiterqualifizierung nach Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich, da bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten zwangsläufig Kontakt mit asbesthaltigen Stoffen besteht. In Abgasanlagen, deren Zusatzeinrichtungen, Feuerstätten und Verbindungsstücken sind immer noch Asbest oder Asbestprodukte enthalten, die aufgrund der Forderung der Kehr- und Überprüfungsordnung regelmäßig zu überprüfen sind. Daher ist es notwendig, das alle die Schornsteinfegerarbeiten ausführen eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. Alle Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren bis 30. Juni 2016 gültig. Die neue TRGS 519 vom Januar 2014 legt fest, dass zur Verlängerung der 6-jährigen Geltungsdauer, während der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht werden muss.

Kursinhalte

1. Neues aus dem Bereich Verwendung und Eigenschaften von Asbest

2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk

3. Hinweise zur Verwendungsbeschränkungen

4. Technische und Organisatorische Maßnahmen

5. Persönliche Schutzausrüstung

Umfang

  • 8 UE 

 

Bitte mitbringen

• Zeugnisskopie über den Nachweis der Sachkunde (ohne diese kann kein Zertifikat erstellt werden) sowie einen amtlichen Lichtbildausweis.

• Schreibutensilien  

 

Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Coronaverordnungen. Nährere Infos unter folgendem Link:

*ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf (baden-wuerttemberg.de)

Unsere Veranstaltungen gehören zum Bereich außerschulische Bildung. 

 

 

Preis: 159,00 € + 19% MwSt. für Innungsmitglieder, 315,00 € + 19% MwSt. für Nichtinnungsmitglieder
(Stornierung bis 1 Woche vorher kostenfrei, bis 2 Tage vorher 50% Berechnung, kurzfristigere Stornierung oder Nichtteilnahme am Kurs ohne Stornierung 100% Berechnung)

 

Sofern die Kurse durch den ESF gefördert werden, können Teilnehmer unter 55 Jahren 25% Förderung erhalten, ab 55 Jahren 50%.

Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind.

 

Antragsunterlagen zur Förderung:

  1. Die Zielgruppenabfrage
  2. Der Teilnehmer-Fragebogen

Diese Unterlagen sind in der Anmeldebestätigung beigefügt und können hier (direkt unterhalb vom ESF-Logo) heruntergeladen werden.

Bitte die aktuellen Formulare in der Anlage elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zum Kurstermin mitbringen.

Dateien zum herunterladen